Was Lauterbachs Plan für Wiesbaden heißt

Bessere Behandlung, weniger Bürokratie? Welche Auswirkungen die geplante Reform für die Kliniken in Wiesbaden hat, haben deren Geschäftsführer diskutieren.

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mit freundlicher Genehmigung der VRM GmbH & Co. KG


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Herzlich begrüßen wir Sie auf der Webseite der Medizinischen Gesellschaft Wiesbaden e. V.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung von wissenschaftlicher Fortbildung. Dazu dient die regelmäßige Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen.

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Die „Medizinischen Gesellschaft Wiesbaden e. V.“ (ehemals Verein der Ärzte Wiesbadens und Umgebung e. V.) besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern. Ordentliches Mitglied kann jeder approbierte oder nach § 10 der Bundesärzteverordnung zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigte Arzt werden, der in Wiesbaden und Umgebung seinen Wohnsitz hat und sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Als außerordentliche Mitglieder können approbierte Zahnärzte und Apotheker aufgenommen werden. Als außerordentliche Mitglieder besitzen sie kein aktives und passives Wahl- bzw. Stimmrecht. Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung können Mitglieder, die sich besondere Verdienste um die Medizinischen Gesellschaft erworben haben, durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Der Vorstand der Medizinischen Gesellschaft Wiesbaden e. V. möchte Sie einladen, die Veranstaltungen der Gesellschaft zu nutzen und sich mit Ideen und Anregungen einzubringen.

Der Vorstand der Medizinischen Gesellschaft Wiesbaden